Das Hinterland

 

 


Karte des Kreises Biedenkopf aus dem Jahre 1885


„Hinterland“ ist eine historisch-geographische Bezeichnung für einen langen und schmalen Gebietsstreifen zwischen den Städten Herborn, Dillenburg, Wetzlar, Gießen und Marburg. Sie hat sich vor etwa 350 Jahren allmählich herausgebildet und bezeichnete ursprünglich einige Ämter und dann wie heute noch gebräuchlich den (ehemaligen) Kreis Biedenkopf.
Verschiedene größere Mächte versuchten vom 12. bis zum 15. Jahrhundert das spätere Hinterland in ihr Gebiet oder Territorium einzugliedern. Durchsetzen konnten sich schließlich die Landgrafen von Hessen.

1333
Die sogenannte „Dernbacher Fehde“ endet, in der die Landgrafen die Grafen von Nassau zurückdrängen konnten.

1464
Die Erzbischöfe von Mainz müssen den nördlichen Teil des Hinterlandes, den sie 1238 bzw. 1296 von den Grafen von Battenberg übernommen hatten, an die Hessen abgeben.


1496
Kleinere lokale Adelsgeschlechter wie die Herren von Dernbach oder die Herren von Hohenfels (bei Buchenau) wurden in das neu entstehende hessische Territorium integriert. Einzig die Herren von Breidenbach konnten im „Breidenbacher Grund“ noch lange wesentliche Rechte halten. Erst um 1496 war der Grund der hessischen Landeshoheit unterstellt. Seit diesem Zeitpunkt gehörte das ganze spätere Hinterland den Landgrafen von Hessen.

1567
Philipp der Großmütige, Landgraf von Hessen, stirbt. Hessen wird auf seine vier Söhne aufgeteilt. Die Ämter Battenberg, Biedenkopf, Blankenstein (mit Grund Breidenbach) und Königsberg – das spätere Hinterland – kommen zu Hessen-Marburg.

1604
Nach dem Tod des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg kommt es zu einem langjährigen Erbfolgestreit. In dessen Verlauf wechselt das Oberfürstentum Hessen mit dem späteren Hinterland zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt mehrfach den Besitzer.

1648
Durch Vertragsschluss kommt das Gebiet endgültig zu Hessen-Darmstadt. Aufgrund der großen räumlichen Entfernung zu den landesherrlichen Verwaltungszentren in Darmstadt und Gießen entsteht allmählich die Bezeichnung „Hinterland“. In schriftlichen Quellen ist diese Bezeichnung erstmals 1745 belegt.

1821
Im Zuge einer Verwaltungsreform treten an die Stelle der alten Ämter die Landratsbezirke Battenberg und Gladenbach. Einige Orte werden dem Landratsbezirk Gießen zugeteilt.

1832-1866
Aus den Landratsbezirken Battenberg, Gladenbach und Vöhl wird 1832 der Kreis Biedenkopf gebildet. Während Vöhl weiterhin unter der Verwaltung des bisherigen Landrats verbleibt, wird das ehemalige Amt Königsberg dem Kreis Gießen angegliedert.

1848-1852
1848 wird der Regierungsbezirk Biedenkopf gebildet, der die Landgerichtsbezirke Gladenbach, Biedenkopf, Battenberg und Vöhl umfasst. Dieser Regierungsbezirk wird 1852 wieder aufgelöst, der Kreis Biedenkopf mit den alten Landgerichtsbezirken wiederhergestellt. Der Bezirk Vöhl wird eigenständiger Kreis.

1866-1932
1866/67 ergreift der preußische König Besitz von einigen großherzoglich-hessisch-darmstädtischen Landesteilen. Darunter befindet sich auch der Kreis Biedenkopf, der nun zur preußischen Provinz Hessen-Nassau gehört. Kurzzeitig hieß er „Hinterlandkreis“.

1932
Unter großem Protest der Bevölkerung wird der Kreis Biedenkopf infolge eines Sparprogramms der preußischen Regierung aufgelöst und auf die Kreise Dillenburg, Frankenberg und Wetzlar aufgeteilt.

1933
Ein Jahr nach seiner Auflösung wird der Kreis Biedenkopf wiederhergestellt. Im Norden bleiben das ehemalige Amt Battenberg im Kreis Frankenberg und im Süden einige Orte im Kreis Wetzlar.

1974 bis heute
Durch die hessische Gebietsreform im Jahre 1974 schließen sich Marburg und Biedenkopf zum Landkreis Marburg-Biedenkopf zusammen. Mehrere Gemeinden des „Altkreises“ Biedenkopf wechseln zu den Kreisen Dillenburg und Wetzlar.