Die Bibliotheksordnung

  • Die Hinterländer Bibliothek wird vom Hinterländer Geschichtsverein e.V. getragen und ehrenamtlich betreut.
  • Die Bibliothek sammelt Literatur aus dem Bereich des Hinterlandes, geschichtliche Werke aus angrenzenden Regionen sowie Werk von allgemeinem Interesse.
  • Die Bibliothek dient der Forschung und steht der Öffentlichkeit zu den festgesetzten Öffnungszeiten zur Benutzung offen.
  • Die Bibliothek ist vorwiegend Präsenzbibliothek. Nach 1950 veröffentlichte Literatur kann auch ausgeliehen werfen. Bei vor 1950 veröffentlichter Litteratur ist eine Ausleihe nicht möglich.
  • Die Bücher sind schonend zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren.
  • Die Ausleihfrist beträgt höchstens sechs Wochen.
  • Wird diese Frist überschritten, ist die Ausleihe von weiteren Werken erst nach Rückgabe der rückständigen Stücke möglich.
  • Bei wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss von der Bibliotheksnutzung erfolgen.


Biedenkopf, 8. April 2013
- Der Vorstand des Hinterländer Geschichtsvereins e.V. -