Die Bibliotheksordnung
- Die Hinterländer Bibliothek wird vom Hinterländer Geschichtsverein e.V. getragen und ehrenamtlich betreut.
- Die Bibliothek sammelt Literatur aus dem Bereich des Hinterlandes, geschichtliche Werke aus angrenzenden Regionen sowie Werk von allgemeinem Interesse.
- Die Bibliothek dient der Forschung und steht der Öffentlichkeit zu den festgesetzten Öffnungszeiten zur Benutzung offen.
- Die Bibliothek ist vorwiegend Präsenzbibliothek. Nach 1950 veröffentlichte Literatur kann auch ausgeliehen werfen. Bei vor 1950 veröffentlichter Litteratur ist eine Ausleihe nicht möglich.
- Die Bücher sind schonend zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren.
- Die Ausleihfrist beträgt höchstens sechs Wochen.
- Wird diese Frist überschritten, ist die Ausleihe von weiteren Werken erst nach Rückgabe der rückständigen Stücke möglich.
- Bei wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss von der Bibliotheksnutzung erfolgen.
Biedenkopf, 8. April 2013
- Der Vorstand des Hinterländer Geschichtsvereins e.V. -